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FSF Seminar

 

Probezeitverkürzung durch FSF Seminar

Zwei Jahre Probezeit womöglich vier Jahre Probezeit. Reduzierung der Probezeit um ein Jahr.

Viele Bundesländer bieten das Modell "Zweite Ausbildungsphase" an.

Das ermöglicht die Verkürzung der Probezeit um ein ganzes Jahr. Die Probezeit dauert üblicherweise zwei Jahre. Sie kann sich (bei Fehlverhalten) sogar auf vier Jahre verlängern. Seit 2004 sorgt das Modell der "Zweite Ausbildungsphase" dafür, dass nach einem Jahr die Probezeit beendet sein kann. Voraussetzung ist die freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar für Fahranfänger an einer anerkannten Fahrschule.


Die Vorraussetzung auf Probezeitverkürzung durch FSF Seminar
Der Besitz der Klasse B seit mindestens 6 Monaten.
Der Wohnort muss in einem Bundesland sein, welches welches ein FSF Seminar anbietet. Der Kurs wird in einer Fahrschule durchgeführt, welche für die Fortbildung qualifiziert ist.

FSF Seminare werden nicht in nachfolgenden Bundesdländern angeboten.
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Schleswig-Holstein   

 

MPU Punkte

Aufbau des FSF Seminars

Drei Gruppensitzungen a 90 Minuten
Eine Übungs- bzw. Beobachtungsfahrt von 60 Minuten
Sicherheitsübungen von 4 Zeitstunden
Die Teilnehmerzahl besteht aus mindestens vier und höhstens 12 Teilnehmern.
Der Zeitraum mindestens zwei und höchstens acht Wochen.

  mpu garantie 

Nutzen der Probezeitverkürzung durch ein FSF ein Seminar

Die restliche Probezeit wird verkürzt.
An einem FSF-Seminar kann man nur einmal teilnehmen. Sollte innerhalb der (verkürzten) Probezeit ein schwerer Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B stattfinden, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert = maximal auf drei Jahre. 

Interessant dürfte es bei der KFZ-Versicherung sein,

denn einige Versicherer bieten nach einem FSF-Kurs günstigere Haftpflicht- und Kaskotarife an. So kann sich eine Seminarteilnahme sehr schnell amortisieren.

 

  MPU Punkte

Die statistischen Zahlen

Der Bevölkerungsanteil der jungen Menschen im Alter von 18 - unter 25 Jahren liegt in Deutschland bei ca. 8%. Bei den Toten und Verletzten im Straßenverkehr hat diese Altersgruppe 18-25 Jahren einen Anteil von ca. 22%. Bei getöteten Pkw-Fahrern und Pkw-Mitfahrern einen Anteil von mehr als 32%. Damit sind der Straßenverkehr und besonders die Fahrt in einem Pkw die Haupttodesursache von jungen Menschen. Fahranfänger unterliegen einem Zwang und zwar dem Zwang von Beginn an alles perfekt und richtig zu machen. Das Regelwerk des Verkehrs gestattet keine Fehler. Das heißt: Es werden keine Lehrjahre zugestanden, und im Straßenverkehr findet kein Erwachsen-werden statt.

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