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Viele Bundesländer bieten das Modell "Zweite Ausbildungsphase" an.
Das ermöglicht die Verkürzung der Probezeit um ein ganzes Jahr. Die Probezeit dauert üblicherweise zwei Jahre. Sie kann sich (bei Fehlverhalten) sogar auf vier Jahre verlängern. Seit dem 2004 sorgt das Modell der "Zweite Ausbildungsphase" dafür, dass nach einem Jahr Probezeit die Probezeit beendet sein kann. Dies ist dann der Fall, wenn man an einem freiwilligen FSF-Seminar für Fahranfänger an einer anerkannten Fahrschule teilgenommen hat.
Die Vorraussetzung auf Probezeitverkürzung durch FSF Seminar
Der Besitz der Klasse B seit mindestens 6 Monaten.
Der Wohnort muss in einem Bundesland sein welches welches ein FSF Seminar ambietet. Der Kurs wird in einer Fahrschule durchgeführt welche für die Fortbildung qualifiziert ist.
FSF Seminare werden nicht in nachfolgenden Bundesdlädern angeboten.
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern oder
Schleswig-Holstein
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