MPU
Eine MPU wurde im Jahr 2006 für etwa 0,2 % aller Fahrer gefordert, nach der Entziehung der Fahrerlaubnis und Ablauf der Sperrfrist. Die Hälfte davon waren Zweituntersuchungen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen ließen im Jahr 2006 insgesamt 105.470 Kraftfahrer eine MPU durchführen. Das war gegenüber 2005 ein Anstieg von 1 %, nach einem Rückgang um ca. 6 % im Vorjahr.
Meist lagen Auffälligkeiten oder Regelverstöße im Straßenverkehr vor, die bei Gerichten oder Fahrerlaubnisbehörden erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auslösten. Deutlich über 50 % aller Fragestellungen hatten Fahren unter Alkoholeinfluss zum Inhalt, ca. 20 % Fahren unter Drogeneinfluss bzw. Handel mit Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, der Rest auffälliges Verhalten im Straßenverkehr, Straftaten oder körperliche Gebrechen. Die Drogenfragestellungen stiegen weiter kontinuierlich an.
Zweck eines MPU-Gutachtens ist die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Eine Prognose ist eine auf Fakten und Erfahrungswissen begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die aktenkundigen Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Können die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde und Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen ausgeräumt werden, ist die Prognose günstig.
Das MPU-Gutachten bereitet Entscheidungen über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungshilfe für die Fahrerlaubnisbehörde. Vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob ein Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist.
Gutachten, die den Qualitätsstandards im Einzelfall nicht entsprechen oder bei denen begründete Zweifel an der Objektivität bestehen, können von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Die Qualität der Gutachten wird kontrolliert
Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat, muss nach deutscher Rechtslage durch ein MPU-Gutachten nachweisen, dass er geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dass nach Ansicht der beiden Gutachter - Verkehrspsychologe und Verkehrsmediziner - die ursächlichen Probleme nicht mehr bestehen. Wenn die Fahrerlaubnis zum ersten Mal entzogen wurde, kann die Fahrerlaubnisbehörde gegebenenfalls auf die Anordnung einer MPU verzichten.
Zu Beginn der Sperrfrist sollten Betroffene deshalb an kostenlosen Informationsveranstaltungen der Begutachtungsstellen teilnehmen oder eine Beratung bei einem Fachpsychologen für Verkehrspsychologie oder verkehrspsychologischen Berater in Anspruch nehmen, um die Sperrfrist sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen. Mittlerweile bieten auch viele Drogenberatungsstellen MPU- Vorbereitungskurse an.
In der verkehrspsychologischen Beratung steht die Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel einer Beratung durch Verkehrspsychologen ist nicht allein die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive. Bei den Informationsveranstaltungen wird der allgemeine Ablauf der MPU erläutert. Die Erfolgskriterien werden benannt. Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten werden angesprochen, ebenso der Auslandsführerschein und Führerscheintourismus.
Bei den MPU-Beratungen steht die persönliche Problematik des Ratsuchenden und Zukunftsperspektive im Vordergrund. Ziel der Beratung ist nicht allein die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten.
Geht es ausschließlich um das Bestehen der Prüfung (der MPU) durch vorherige Einübung einer geschickten Präsentation und Argumentation (´Schauspielunterricht´), kann dieses Ziel in der Regel nicht erreicht werden. Wenn grundlegende Problemlösungen und Änderungen in Einstellung und Verhalten fehlen oder nicht ausreichend stabil sind, sind die Rückfallquoten hoch.
MPU-Beratungen werden als verkehrspsychologische Beratungen in der Regel von Fachpsychologen für Verkehrspsychologie oder verkehrspsychologischen Beratern durchgeführt. Die Berufsbezeichnung Verkehrspsychologischer Berater ist durch eine amtliche Anerkennung gesetzlich geschützt.
Viele MPU-Stellen bieten ebenfalls MPU-Beratungen durch Verkehrspsychologen an. Das Ziel ist, die Zeit der Fahrerlaubnissperre sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen.
Quelltext: http://de.wikipedia.org/wiki/MPU
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