| Selbstverständlich ist es möglich einen EU Führerschein zu erwerben So denn Ihre Sperrfrist abgelaufen ist und Sie machen Sie sich nicht strafbar wegen fahren ohne Fahrerlaubnis -
Ob diese wenn auch seltene Praxis rechtens ist, wird sich Zukunft zeigen zumal der EUGH zum rechtsmissbräuchlichen Führerscheinerwerb noch entscheidet. Mitunter werden schon EU Führerscheine eingezogen wenn bekannt wurde das der Führerschein mit einem sogenannten Scheinwohnsitz und ohne tatsächliche Bindundungen zum Ausstellerland erworben wurde. Waffenschein |