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Die 3. Führerschein-Richtlinie

 

  • Zur Zeit werden Fehlinformationen in den Medien veröffentlicht, wo es heißt der  Führerscheintourismus ist mit der 3. Führerscheinrichtlinie vorbei

  • Es wird nicht veröffentlicht, das die 3. Führerscheinrichtlinie nun mehr erst in nationales Recht umgesetzt werden muß.

  • Es steht  in der 3. Führerscheinrichtlinie unter:
    Artikel 13, Absatz 2. dass eine Fahrerlaubnis, die bis zum
    19. Januar 2013 erworben wird, nicht von den Bestimmungen dieser Richtlinie entzogen, noch auf irgendeiner Weise eingeschränkt werden darf. So haben es die 25 EU-Mitgliedstaaten beschlossen.

  • Der Führerschein, auch ohne die hier angeforderte MPU, die bis zum 19. Januar 2013 erworben werden, sind rechtsgültig.

    Bitte lesen Sie: Seite 9, Artikel 13, Absatz 2.: Führerscheinrichtlinie

 

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