München - MPU wegen Punkte
München: Die medizinisch-psychologische Untersuchung auch „Idiotentest" genannt, wird auch angeordnet wegen des erreichens von 18 Punkten im Verkehrszentralregister
In diesem Zusammenhang spielt der Begriff "Eignung" im Fahrerlaubnisrecht eine wesentltliche Rolle. Im § 2 IV StVG steht: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat."
Für einen Betroffenen heißt das: Die Erteilung als auch der Fortbestand der Fahrerlaubnis setzen voraus, dass ein Bewerber bzw. bei ein Inhaber die Eignung hat.
Wenn bei einem Führerscheinbewerber oder Inhaber die Eignug nicht vorliegt wird auch eine beantragte Fahrerlaubnis nicht erteilt als auch ein vorhandener Führerschein eingezogen.
Um die Fahreigung herzustellen verlangt die Führerscheinbehörde ein positives Gutachten. Wenn ein positives Fahreigungsgutachten der Führerscheinstelle vorliegt soll diese helfen eine Entscheidung zur Führerschein-Neuerteilung zu finden. In der Regel erfogt dann die positive Entscheidung. Weist ein Fahreignungsgutachten wesentliche Fehler auf so wird das Gutachten abgelehnt und ein neues muss angefordert werden.
Auf verschiedene Arten kann man sich auf die anstehende MPU vorbereiten, zum Beispiel durch spezielle Seminare als auch Kurse oder oder durch das Lesen non entsprechenden Büchern.
Der bei der Begutachtungsstelle zuständige Gutachter wird sich an die Fragestellung welche durch die Führerscheinstelle vorgegeben ist halten. Gegenstand der Fahreignungsbegutachtung sind die Eigenschaften und Fähigkeiten als auch Verhaltensweisen welche in Ihrem Fall für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind. Vor Ihrer Untersuchung wird der Gutachter den Betroffenen über Gegenstand und Zweck der Untersuchung aufzuklären.
97 Prozent unserer Kunden erzielen im ersten Anlauf ein postives Gutachten