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München - Gerichtsurteil verhindert erolgreich MPU Aufforderung

MPU erfolgreich verhindert

Eine sofort eingeleitete Verkehrstherapie kann durchaus den Führerschein retten. Wer nach einer Alkoholfahrt sofort reagiert und sich nicht hängen läst, kann sogar im Idealfall seine Fahrerlaubnis retten.

Wenn ein Betroffener direkt nach seiner Auffälligkeit freiwillig an einer anerkannten Verkehrstherapie teilnimmt und zudem glaubhaft und nachvollziehbar abstinent lebt kann in der Tat man auf den Erhalt des Führerscheins hoffen.

Das Landgerichts Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 11.4.2008, Az..: 24a Ns 26/07), einem Betroffenen nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille den Führerschein direkt wieder ausgehändigt.

Der Student, hatte schon vor dem Strafverfahrens mit einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme begonnen als auch regelmäßig seine Leberwerte kontrollieren lassen um seine Abstinenz nachzuweisen. Das hatte die Folge dass das Gericht davon aus ging, dass der Betroffene zum Zeitpunkt des Gerichtstermins nicht mehr ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen war und gab ihm noch während der Verhandlung den Führerschein zurück.

Ohne dieses Vorgehensweise wäre dem Studenten die Fahrerlaubnis endgültig durch das Gericht entzogen worden.

Das Gericht hatte somit festgelegt
dass der Student wieder fahrtauglich ist und somit die Fahrerlaubnisbehörde daran gehindert wegen der Trunkenheitsfahrt mit 2,2 Promille eine MPU Auflage anzuordnen. Somit blieb dem Student die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erspart, welche normalerweise von der Führerscheinstelle zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Strafverfahren wegen einer derarteigen Alkoholfahrt auferlegt worden wäre. 

Wir helfen betroffenen direkt nach einer Trunkenheitsfahrt
und legen frühzeitig eine gemeinsame Strategie fest. Eine freiwillige Verkehrstherapie als auch die Beibringung von Abtinenznachweisen können sich außerordentlich gut auswirken wie der Fall des Studenten aufzeigt. Es gibt aber auch sehr unterschiedliche geeignete Rehabilitationsmaßnahmen und nicht immer immer ist eine Verkehrstherapie erforderlich durchaus kann ein anerkanntes verkehrspsychologisches Aufbauseminar schon der Retter der Fahrerlaubnis sein!

Nicht immer kann ein Anwalt helfen

Nicht immer kann man mit Hilfe eines Anwalts gegen eine Anordnung der Führerscheinstelle im Wege eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorgehen, denn es gibt eine vielzahl an Tatbeständen, welche eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtfertigen. Oft ist es so für einen Betroffenen hilfreicher, leichter und erfolgversprechender, sich mit der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung zu befassen.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass sehr viele Menschen unbegründet Angst vor der MPU haben, was meist jedoch nicht notwendig ist. Mit einer gut durchdachten Vorbereitung auf den umgangssprachlichen Idiotentest kann diese Untersuchung durchaus als Chance betrachtet werden. 
 

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Tel.-Nr.:
oder
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089 / 339 800 29
069 / 596 08 924
02586 / 208777


(Wenn Sie einen Rückruf über unser Formular wünschen und Sie eine Festnetznummer hinterlassen rufen wir Sie auch gerne weit außerhalb der Sprechstunden bis 20 Uhr an)

 

Eine sofort eingeleitete Verkehrstherapie kann durchaus den Führerschein retten. Wer nach einer Alkoholfahrt sofort reagiert und sich nicht hängen läst, kann sogar im Idealfall seine Fahrerlaubnis retten.

Wenn ein Betroffener direkt nach seiner Auffälligkeit freiwillig an einer anerkannten Verkehrstherapie teilnimmt und zudem glaubhaft und nachvollziehbar abstinent lebt kann in der Tat man auf den Erhalt des Führerscheins hoffen.

Das Landgerichts Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 11.4.2008, Az..: 24a Ns 26/07), einem Betroffenen nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille den Führerschein direkt wieder ausgehändigt.

Der Student, hatte schon vor dem Strafverfahrens mit einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme begonnen als auch regelmäßig seine Leberwerte kontrollieren lassen um seine Abstinenz nachzuweisen. Das hatte die Folge dass das Gericht davon aus ging, dass der Betroffene zum Zeitpunkt des Gerichtstermins nicht mehr ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen war und gab ihm noch während der Verhandlung den Führerschein zurück.

Ohne dieses Vorgehensweise wäre dem Studenten die Fahrerlaubnis endgültig durch das Gericht entzogen worden.

Das Gericht hatte somit festgelegt
dass der Student wieder fahrtauglich ist und somit die Fahrerlaubnisbehörde daran gehindert wegen der Trunkenheitsfahrt mit 2,2 Promille eine MPU Auflage anzuordnen. Somit blieb dem Student die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erspart, welche normalerweise von der Führerscheinstelle zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Strafverfahren wegen einer derarteigen Alkoholfahrt auferlegt worden wäre. 

Wir helfen betroffenen direkt nach einer Trunkenheitsfahrt
und legen frühzeitig eine gemeinsame Strategie fest. Eine freiwillige Verkehrstherapie als auch die Beibringung von Abtinenznachweisen können sich außerordentlich gut auswirken wie der Fall des Studenten aufzeigt. Es gibt aber auch sehr unterschiedliche geeignete Rehabilitationsmaßnahmen und nicht immer immer ist eine Verkehrstherapie erforderlich durchaus kann ein anerkanntes verkehrspsychologisches Aufbauseminar schon der Retter der Fahrerlaubnis sein!