
MPU wegen Alkohol in München
Bei vielen Verkehrsrechtlichen Delikten besteht aus Sicht der Behörden eine Wiederholungsgefahr.
Aus diesem Grund wird oft am Ende eine Sperrfrist von der Führerscheinstelle eine MPUgefordert, um zu prüfen ob eine Wiederholungsgefahr besteht als auch ob der Betroffene zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
Das Gutachten soll eine Entscheidungshilfe zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis sein. Die Behörde fordert dies in Fällen wo eine hohe Alkohl-Promillezahl im spiel war, bei etlichen Straftaten, bei Drogen als auch bei einem hohen Punktestand.
MPU wegen Alkohol
Wenn von Ihnen ein MPU Gutachten gefordert wird, sollten Sie so früh wie nur möglich darauf reagieren!
Durch eine gute rechtzeitige Vorbereitung können Sie sehr viel tun, damit Sie die Fahreignung wieder herstellen. So haben Sie dann alle Chancen auf ein positives MPU Gutachten.
Alkohol ist übrigens der häufigste Anlass und Grundlage für eine MPU Anordnung
Im folgenden hat die Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Eignung:
- Alkoholfahrt ab 1,6 Promille
- bei einer wiederholten Alkoholfahrt (ab 0,5 Promille)
- bei begründeten Verdacht von Alkoholmissbrauch
- als auch bei Alkoholabhängigkeit
Um den Führerschein zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen. Sie können den Antrag auf Neuerteilung drei Monate vor Beendigung der Sperrfrist stellen. Der Führerschein wird jedoch erst neu erteilt:
- wenn die Sperrfrist abgelaufen ist
- und die Eignungsmängel ausgeräumt wurden
Die MPU Untesuchung richtet sich nach der Fragestellung und besteht aus drei Teilbereichen.
- der Konzentrations als auch Reaktionsfähigkeit an einem Testgerät
- der Medizinischen Untersuchung
- und das Verkehrspsychologische Gutachter-Gespräch
Und darum geht es im Gutachter-Gespräch
- Wie kam es zur Alkoholfahrt?
- Welche Verhaltensweisen führten dazu?
- Wie sehen Sie persönlich die Ursachen?
- Haben Sie sich währenddessen Gedanken gemacht?
- und welche Gedanken haben Sie sich danach gemacht?
- haben Sie Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen?
- wenn ja welche?
- Haben Sie sich was vorgenommen?
- Gibt es konkrete Veränderungen?
- ja, wie haben diese stattgefunden?
- Wie realisieren Sie Ihre Vorsätze in der Zukunft?
- Was werden Sie tun, um nicht wieder aufzufallen?
(Das sind nur Beispiele wie eine Fragestellung aussehen könnte. Im Gespräch mit dem Psycholgen können völlig andere kombinationsfragen entstehen.)
Das Ergebnis nach der Begutachtun kann
- Positiv sein - Eignungszweifel wurden ausgeräumt
- eine Kursempfehlung - weil nicht alle Eignungszweifel ausgeräumt wurden
- Negativ sein - die Eignungszweifel wurden nicht ausgeräumt
Die 40 Prozent die ein positives Gutachten erzielen müssen das Gutachten der Führerscheinbehörde zur Entscheidungsfindung der Neuerteilung vorlegen.
ca. 97 Prozent unserer Kunden erzielen im ersten Anlauf ein positives Gutachten
Tel.-Nr.:
oder
oder |
089 / 339 800 29
069 / 596 08 924
02586 / 208777 |
(Wenn Sie einen Rückruf über unser Formular wünschen und Sie eine Festnetznummer hinterlassen rufen wir Sie auch gerne weit außerhalb der Sprechstunden bis 20 Uhr an)