MPU Haaranalyse in München
Wenn wegen eines Drogendeliks ein MPU-Gutachten gefordert wird. Muss grundsätzlich zur medizinischen Fahreignugsuntersuchung auch die Drogenfreiheit geprüft werden.
Nur so wird sich die Behörde überzeugen lassen, ob ein oder noch Drogenkonsum vorliegt.
Die forensisch verwertbare Haaranalyse wird die Einnahme von Alkohol und Drogen wie Cannabis, oder Ecstasy, oder Kokain als auch Heroin nachgeweisen oder ausschliessen.
Selbst der einmaliger konsum von Drogen kann nachweisbar sein.
Bei entsprechender Haarlänge ist es möglich selbst den Konsum nachzuweisen welcher 1 Jahr zurückliegt.
Die Haaranalyse ist somit keine Momentaufnahme, vielmehr kann über dieses Verfahren ein langer Zeitraum abgedeckt und dokumentiert werden.
Das Zeitfenster hängt von der Haarlänge ab. 1 cm Haarlänge bedeutet ein Zeitraum von 1 Monat, 12 cm Haarlänge 12 Monate.
Haarentnahme
Für eine MPU Haaranalyse wird eine Bleisiftdicke Haarsträhne vom Hinterkopf entnommen, hier ist der vorgeschriebene Bereich laut Haarentnahmerichtlinie für die Entnahme der Haare vorgschrieben.
Die Haarprobe wird in einem zugelassenen Labor im Extraktionsverfahren vorbereitet und dafür in einer Art Mühle zerkleinert und dann in ein Säue bzw. Säurebad aufgelöst, hier werden grob beschrieben die Wirkstoffe voneinander getrennt.
Danach kommt die entscheidende Analyse.
In einem Massenspektrometer werden sofern man Drogen Medikamenten Alkohol eingenommen hat gefunden. In diesem Verfahren gibt es auch Grenzwerte, sobald diese überschritten werden gilt der Konsum als erwiesen.
Kosten der Haaranalyse
Wenn Sie für die MPU eine Haaranalyse beibringen wollen müssen Sie unbedingt darauf achten dass nur ein zertifiziertes Labor die Haaranalyse durchführt. Wir erfüllen alle Bedingungen bei uns Kostet eine Haaranalyse 199,00 Euro
Ist im Haargutachten ein Drogenkonsum festgestellt worden, dann muss auch das MPU Gutachten negativ ausfallen. Also kann sich ein Betroffener den Weg und das Geld für die Begutachtungsstelle sparen.
Chemisch-toxikologische Analysen für die Fahreignungsdiagnostik
dürfen nur von akkreditierten Laboren nach DIN EN ISO 17025 durchgeführt werden. Nur diese Labore sind akkreditiert und werden unter Berücksichtigung der CTU-Kriterien akzeptiert.
Wir bieten Haaruntersuchungen für Begutachtungsstellen für Fahreignung oder Fremdlabore im Unterauftrag an.
Desweiteren bieten wir komplette Programme zum Nachweis einer Alkohol- (Ethylglucuronid) oder Drogenfreiheit gemäß den CTU-Kriterien inklusive den Einbestellungen mit Abschlussbericht über unser Partnerinstitut in München an.