
Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Bochum
Nach der Entziehung des Führerscheins oder nach dem freiwilligem Verzicht wird der Führerschein nicht automatisch wieder neu erteilt.
Die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle Bochum sollte gut 8 - 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis erhalten.
Die Berechtigung
der neuen Fahrerlaubnisklassen weicht erheblich von den Führererscheinklassen ab welche vor dem 1.01 1999 erteilt wurden.
Antragstellung beim Straßenverkehrsamt in Bochum auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis:
Nachfolgende Unterlagen sind mitzubringen:
• der gültiger Pass bzw. Personalausweis
• aktuelles Passfoto (35x45 mm);
• 122,40 Euro für die Verwaltungsgebühr in Bochum es können jedoch durch den Bearbeitungsumfang im Einzelfall weitere Gebühren entstehen und erhoben werden.

Bei Anträgen für bestimmte Führerschein Klassen sind weitere Unterlagen in Bochum bei der Führerscheinstelle mitzubringen
Klassen A1, A, B, BE, M, L und T (Motorräder und Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht):
• Sehtest jedoch nicht älter als 2 Jahre
• Nachweis der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Führe die Führerschein-Klassen C1, C1E, C, CE , D1, D1E, D, DE:
• Ein Augenärtzliches Gutachten welches nicht älter als 2 Jahre ist
• eine ärztliche Bescheinigung bezüglich der körperlichen Eignung welche nicht älter als ei Jahr sein darf
• Den Nachweis eines Erste-Hilfe-Lehrgangs;
• bei den Führerschein-Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich ein Arbeits- bzw. betriebsmedizinisches Gutachten zum Leistungstest welches nicht älter als ein Jahr sein darf.
Das Sehvermögens-Gutachten als auch die medizinische Untersuchung kann mit unter bei einem Arzt für Arbeitsmedizin bzw. Betriebsmedizin erfolgen.
In den Fällen wo die Eignung durch eine MPU erforderlich ist muss dies zusätzlich durch medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden. |