|
Träger von § 70 Kursen nach der Fahrerlaubnisverordnung zur Wiederherstellung der Fahreignung
IVT-Hö®
Nord-Kurs GmbH & Co KG
AFN - Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung
DEKRA Akademie GmbH
TÜV Akademie Rheinland GmbH
Pluspunkt GmbH - Gesellschaft für sichere Mobilität
Impuls GmbH
IFS Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH
TÜV Hessen Technische Überwachung Arnstadt/Thüringen GmbH
TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH
IDRAS GmbH
TÜV Rheinland GmbH
Gutachten mit Kurszuweisung
Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass derzeit ein Betroffner zum Führen eines Fahrzeuges noch nicht geeignet ist. Andererseits ist er der Meinung, dass die Eignungsmängel dadurch behoben werden könnten indem ein Nachschulungskurs besucht wird.
Ein MPU Gutachten ist teilpositiv ausgefallen
also weder nagativ noch positiv. Das heißt es wurde eine Kurszuweisung nach § 70 Fev. empfohlen. Sobald ein entsprechneder Nachschulungskurs absolviert wurde, wird die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis wieder. aushändigen.
Ein betroffener muss sich unbedingt an die Spielregeln des zu absolvierenden MPU Nachschulungskurses halten. Eine Prüfung gilt es dort nicht zu bestehen.
 |