MPU Test – MPU Gutachten statt EU Führerschein

 
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ASP-Seminar

ASP Seminar ASP Aufbauseminar

 
Was ist ein Aufbauseminar ASP. ASP ist ein Aufbau-Seminar für Punkte auffällige Kraftfahrer. Und für was dient dieses Seminar. Dazu um Punkte welche in der Verkehrssünderkartei des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg stehen abzubauen.
 
  • Bei 0 - 7 Punkte Eine Vorsorgemaßnahme wäre; durch ASP bis zu 4 Punkten abzubauen.
     
  • Ab 8 Punkte erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit dem Hinweis als auch der Empfehlung das hier beschriebene Seminar zu besuchen.
     
  • Bei 9 - 13 Punkte Erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung mit der Aufforderung der obigen Empfehlung, doch Sie können nur noch 2 Punkte abbauen.
     
  • Bei 14 - 17 Punkte Erfolgt eine Anordnung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur Pflichtteilnahme am an einem ASP-Seminar. Durch die Teilnahme an diesem Seminar können keine Punkte mehr abgebaut werden. Nur wenn Sie im Anschluss nach der ASP eine Verkehrs psychologische Beratung in Anspruch nehmen sind noch 2 Punkte abbaubar. Für eine derartige Teilnahme gibt es eine Fristsetzung. Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars der Behörde vorgelegt werden ansonsten wird der Führerschein entzogen !
     
  • Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
 

MPU Punkte

Achtung: Wer trotz einer Anordnung an einem ASP Seminar nicht daran Teilnimmt dem wird die Fahrerlaubnis entzogen! Insofern lassen Sie es erst gar nicht soweit kommen!

Übrigens die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich. Haben Sie nur wenige Punkte angesammelt können Sie so im Grunde genommen die Meisten Punkte abbauen. Kontaktieren Sie uns einfach, Wir senden oder faxen Ihnen dann ein Anmeldeformular. Ein Exemplar ist für uns gedacht und das andere zur Einreichung bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle bzw. Straßenverkehrsamt).

Unsere Partner-Fahrschulen haben speziell für dieses Seminar ausgebildete Fahrlehrer und sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu berechtigt ASP Seminare nach § 4 Abs.8 StVG zu moderieren.

  ASP Aufbauseminar 

Ablauf und zum Kursinhalt Sie werden von der durchzuführenden Fahrschule benachrichtigt, wann das nächste Seminar beginnt bzw. erfahren dies direkt per telefonischer Anfrage. Sie müssen Vor dem Seminar beginn die Kursgebühr bezahlen.

Eine Seminargruppe besteht aus mindestens 6 bis und höchstens 12 Teilnehmern. Ein Seminar besteht aus 4 Sitzungen a 135 Minuten. Pro Tag darf jeweils nur eine Sitzung stattfinden. Mit jedem Teilnehmer wird eine Fahrprobe durchgeführt. Diese Beobachtungsfahrt wird in Kleingruppen mit 3 Teilnehmern erfolgen, die Fahrzeit pro Teilnehmer wird mindestens 30 Minuten betragen. Die Fahrten werden mit einem Fahrschulfahrzeug durchgeführt.

Die Dauer des Seminars beträgt 2 - 4 Wochen. Die einzelnen Termine können Sie direkt in unserer Partner-Fahrschule erfragen. Das Seminar beinhaltet keine Prüfungen oder Bewertungen wobei die Teilnahme als auch die Mitarbeit Pflicht sind. Der Seminarleiter ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und es werden keinerlei Daten bzw. Erkenntnisse an Behörden weiter gegeben. Auch die jeweiligen Teilnehmer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (Datenschutz).

Die Teilnahmebescheinigung bzw. die Seminarbescheinigung

wird vom Seminarleiter nur bei regelmäßiger Teilnahme und Mitarbeit ausgestellt dies ergibt sich aus der gesetzlichen Anwesenheitspflicht nach § 37 Abs.2 FeV.

Die Seminarbescheinigung dient den Teilnehmern als Dokument zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde um den Punkteabbau zu beantragen.

Bei allen Fragen zu dieser Thematik sind Sie bei uns richtig!

  Asp seminar

 

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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar

Wer im Verkehrszentralregister 14 Punkte hat und einer deshalb erfolgten Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachkommt, verliert seinen Führerschein. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Antragsteller nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 26. November 2009 einen Stand von 14 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete deshalb im Dezember 2009 seine Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Nachdem der Betroffene innerhalb der ihm gesetzten Frist bis zum 12. April 2010 keine Bescheinigung über die Teilnahme an einer solchen Schulung vorgelegt hatte, entzog sie ihm mit Bescheid vom 11. Mai 2010 die Fahrerlaubnis.

Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Antragsteller Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, dass sein Punktestand während des Laufs der ihm gesetzten Frist und damit noch vor Erlass des Bescheids auf 13 Punkte gesunken sei. Eine bisher im Register eingetragene Ordnungswidrigkeit aus dem Jahr 2005 sei nämlich nach Ablauf der fünfjährigen Tilgungsfrist zum 17. März 2010 gestrichen worden. Ein Aufbauseminar dürfe aber erst ab 14 Punkten verlangt werden.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig, weil der Antragsteller nicht an dem Aufbauseminar teilgenommen habe. Das Straßenverkehrsgesetz schreibe ab einem Punktestand von 14 Punkten eine solche Schulung vor. Maßgeblich sei der Zeitpunkt der Anordnung zur Teilnahme an dem Seminar (hier: Dezember 2009) und nicht der spätere Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis im Mai 2010. Im Dezember 2009 habe das Verkehrszentralregister aber 14 Punkte aufgewiesen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 3 L 526/10.NW -

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt

Themenrelevanz: DasSeminar ist ein Aufbau Seminar für Punkte auffällige Kraftfahrer.  Aktuelle Termine u. Kosten. Wer am Seminar nicht Teilnimmt dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.