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Seit 1986 ist der erstmalige Erwerb einer Fahrerlaubnis mit einer Änderung verbunden. Die erworbene Fahrerlaubnis wird zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Wer als Fahranfänger innerhalb dieser Probezeit Verkehrszuwiderhandlungen begeht, ist verpflichtet, auf eigene Kosten, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Das Seminar dient dem Zweck, dem Teilnehmer seine Mängel vor Augen zu führen und ihn zu einem verantwortungsbewußten Verhalten im Straßenverkehr zu veranlassen.
Es wird weder Unterricht erteilt noch werden Prüfungen abgelegt. Es besteht aber eine unbedingte Anwesenheitspflicht zu allen Kursteilen.
Katalog A
Zum Beisiel: Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h
Nicht beachten eines Rotlichtes
Zu geringer Sicherheitsabstand bei über 80 km/h
Katalog B
Zum Beispiel: Schlechtes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeugs
Fahren mit abgefahrenen Reifen
Kennzeichenmissbrauch
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