Medizinisch Psychologische Untersuchung, MPU
ist ein von der Behörde oder vom Gericht angeordnetes Verfahren, mit welchem geprüft werden soll, ob jemand geeignet ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.
Das bedeutet: zur MPU muss, wer Zweifel an seiner charakterlichen Eignung geschaffen hat durch:
- alkoholisiert oder unter Drogen als auch unter Medikamenteneinfluss gefahren ist
- mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist
- mit mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) steht
- bei Straftaten
Zweck
ist die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Die Prognose beruht auf Fakten und Erfahrungswissen durch eine begründete Wahrscheinlichkeitsaussage der Entwicklung und des Verhaltens in der Zukunft.
Gutachten
Die bei der Behörde aktenkundigen Fakten sind im VZR (Verkehrszentralregister), als auch in der Führerscheinakte dokumentiert. Können die gegebenen Zweifel der Führerscheinstelle durch verkehrsmedizinische als auch verkehrsspychologischen Zweifel des Verhaltens, wie auch Einstellungen ausgeräumt werden, so erfolgt eine positive Prognose für die Zukunft = positives MPU Gutachten.
Fahrerlaubnisbehörde
Vor der Entscheidung über die Neuerteilung des Führerscheins prüft die zuständige Führerscheinstelle, ob das Gutachten widerspruchsfrei ist. Das heißt, die inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein nach den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
Qualitätssicherung
Gutachten, welche den Qualitäts-Standards nicht entsprechen oder aber begründete Zweifel der Objektivität hervorrufen, können von der Führerscheinstelle mit der Begründung der Qualitätssicherung abgelehnt werden.
Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert
Am 29.07.2008 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert worden. Nun muss der Führerschein nicht mehr neu erworben werden, auch dann nicht, wenn der Fahrerlaubnisentzug länger als 24 Monate zurückliegt. Es muss lediglich ein positives Gutachten beigebracht werden!
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