
ist ein von der Behörde oder vom Gericht angeordnetes Verfahren, mit welchem geprüft werden soll, ob ein Betroffener körperlich und charachterlich geeignet ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Das bedeutet: zur MPU muss, wer Zweifel an seiner Eignung geschaffen hat, durch: Alkohol, Drogen, Medikamenteneinfluss etc., wesentlich überhöhte Geschwindigkeit,18 oder mehr Punkte im VZR als auch Straftaten.
MPU Beratung zur Fahreignungsuntersuchung
Lassen Sie sich von uns qualifiziert, kostenfrei, individuell und unverbindlich vorab bundesweit beraten. Unter der
Telefon-Nr.: 089 / 235 13 211
steht ständig ein Experte mit Gutachtererfahrung zur Verfügung welcher in allen Belangen zur MPU Sie präzise beraten kann, dabei schließen wir das Informationsleck zum bestehen der medizinisch pschologischen Untersuchung.
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MPU Zweck
ist die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Die Prognose beruht auf Fakten und Erfahrungswissen, durch eine begründete Wahrscheinlichkeitsaussage der Entwicklung und des Verhaltens in der Zukunft.
MPU Gutachten
Die aktenkundigen Fakten sind im VZR (Verkehrszentralregister) und in der Führerscheinakte dokumentiert. Können die Zweifel an der Fahreignung durch verkehrsmedizinische und auch verkehrsspychologische Untersuchung ausgeräumt werden, so erfolgt eine positive Prognose für die Zukunft = positives MPU Gutachten.
Fahrerlaubnisbehörde
Vor der Entscheidung über die Neuerteilung des Führerscheins prüft die zuständige Führerscheinstelle, ob das Gutachten widerspruchsfrei ist. Das heißt, die inhaltlichen Standards müssen nach den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung erfüllt sein. Aus der fachlichen Sicht handelt es sich hier um eine Prognose über eine zukünftige Verkehrsbewährung des Probanten. Die alleinige Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt einzig und allein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Sie überprüft, vor der rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung des Führerscheins, ob das Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist, und sowohl den formalen als auch inhaltlichen Standards genügt. MPU Gutachten, die den Standards nicht entsprechen, oder bei denen begründete Zweifel an der Objektivität bestehen, werden von der Fahrerlaubnisbehörde nicht anerkannt.
Führerschein Sperrfrist nutzen
Schon zu Beginn einer Sperrfrist sollten Betroffene an Informationsveranstaltungen teilnehmen und eine Beratung in Anspruch nehmen, um die Sperrfrist zur Wiederherstellung der Fahreignung sinnvoll zu nutzen. Dabei werden sowohl der Ablauf, als auch die Hintergründe der Untersuchung erläutert. Bei www.europa-fahrerlaubnis.com erhalten Sie konkrete Hilfe, die zum Erfolg führt. Fragen der Vertraulichkeit oder auch Schweigepflicht gegenüber Dritten (Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Anwälten) werden u. a. angesprochen.
MPU §70-Kurse zur Wiederherstellung
der Fahreignung nach der MPU
Das MPU-Gutachten kann die Empfehlung zur Teilnahme an einem "Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV" aussprechen. Ein Gutachter hat somit eine Nachschulung empfohlen, um den Führerschein wiederzuerlangen. Diese Kurse müssen jedoch gesetzliche Anforderungen erfüllen:
• Der Kurs muss mindestens 12 Std. dauern.
• Zwischen Beginn und Abschluß des Kurses müssen mindestens 3 Wochen liegen.
• Die vorgeschriebene Teilnehmerzahl liegt zwischen 4 und 12 Personen.
• Es müssen mindestens 4 Kurssitzungen stattfinden.
In einem derartigen Kurs sollen die Ursachen, die den Führerschein-Entzug verursachten, näher erläutert werden. Er soll helfen, bestimmte Einstellungen zu verändern und neue Verhaltensweisen auch zukünftig beizubehalten. Der Kursleiter stellt nur ein Zertifikat über eine erfolgreiche Teilnahme aus, wenn grundlegende Spielregeln eingehalten wurden:
• Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen
• Aktive Mitarbeit im Kurs
• Offenheit und Zugänglichkeit bzgl. des früheren Fehlverhaltens
• Vertrauenswürdigkeit
Reformierung der Fahrerlaubnisverordnung
ohne Führerscheinprüfung den Führerschein zurück
Am 29.07.2008 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert worden. Seit dem muss der Führerschein nicht mehr neu erworben werden, auch dann nicht, wenn der Fahrerlaubnisentzug länger als 24 Monate zurückliegt. Durch die Reformierung der Fahrerlaubnisverordnung muss lediglich ein positives Gutachten beigebracht werden! Nach einem positiven Gutachten kann die Fahrerlaubnis direkt wieder erteilt werden.

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