Menü
Führerschein & MPU
MPU
MPU Beratung
MPU Vorbereitung
MPU Test
MPU Gutachten
MPU bestehen
MPU wegen Punkte
MPU wegen Alkohol
MPU wegen Drogen
MPU Garantie
MPU Begutachtungsstellen
MPU Kosten
MPU Kredit
MPU Shop
МПО-Тест

Menü
EU Fahrerlaubnis
EU Fuehrerschein
Motorrad Führerschein
PKW Führerschein
LKW Führerschein
Führerschein Finanzierung


Menü
Ferien Fahrschulen
Führerschein Prüfung
Führerschein
ASP Seminar
ASF Seminar
FSF Seminar
§70 Seminar
MPU Live und Online
World Wide Web
Fahrer Vermittlung

kostenloser Rückruf

Rückrufzeit:

: Uhr

Spamschutz:

Tragen Sie bitte das Ergebnis von 7 addiert zu 3 ein:



Medizinisch-Psychologische Untersuchung

MPU
Medizinisch psyologische Untersuchung

ist ein von der Behörde oder vom Gericht angeordnetes Verfahren, mit welchem geprüft werden soll, ob ein Betroffener körperlich und charachterlich geeignet ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Das bedeutet: zur MPU muss, wer Zweifel an seiner Eignung geschaffen hat, durch: Alkohol, Drogen, Medikamenteneinfluss etc., wesentlich überhöhte Geschwindigkeit,18 oder mehr Punkte im VZR als auch Straftaten.

 

MPU Beratung zur Fahreignungsuntersuchung

Lassen Sie sich von uns qualifiziert, kostenfrei, individuell und unverbindlich vorab bundesweit beraten. Unter der

Telefon-Nr.: 089 / 235 13 211
  
steht ständig ein Experte mit Gutachtererfahrung zur Verfügung welcher in allen Belangen zur MPU Sie präzise beraten kann, dabei schließen wir das Informationsleck zum bestehen der medizinisch pschologischen Untersuchung.

-   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -   -

MPU Zweck

ist die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Die Prognose beruht auf Fakten und Erfahrungswissen, durch eine begründete Wahrscheinlichkeitsaussage der Entwicklung und des Verhaltens in der Zukunft.

MPU Gutachten

Die aktenkundigen Fakten sind im VZR (Verkehrszentralregister) und in der Führerscheinakte dokumentiert. Können die Zweifel an der Fahreignung durch verkehrsmedizinische und auch verkehrsspychologische Untersuchung ausgeräumt werden, so erfolgt eine positive Prognose für die Zukunft = positives MPU Gutachten.
 

Fahrerlaubnisbehörde

Vor der Entscheidung über die Neuerteilung des Führerscheins prüft die zuständige Führerscheinstelle, ob das Gutachten widerspruchsfrei ist. Das heißt, die inhaltlichen Standards müssen nach den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung erfüllt sein. Aus der fachlichen Sicht handelt es sich hier um eine Prognose über eine zukünftige Verkehrsbewährung des Probanten. Die alleinige Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt einzig und allein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Sie überprüft, vor der rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung des Führerscheins, ob das Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist, und sowohl den formalen als auch inhaltlichen Standards genügt. MPU Gutachten, die den Standards nicht entsprechen, oder bei denen begründete Zweifel an der Objektivität bestehen, werden von der Fahrerlaubnisbehörde nicht anerkannt.

Führerschein Sperrfrist nutzen

Schon zu Beginn einer Sperrfrist sollten Betroffene an Informationsveranstaltungen teilnehmen und eine Beratung in Anspruch nehmen, um die Sperrfrist zur Wiederherstellung der Fahreignung sinnvoll zu nutzen. Dabei werden sowohl der  Ablauf, als auch die Hintergründe der Untersuchung erläutert. Bei www.europa-fahrerlaubnis.com erhalten Sie konkrete Hilfe, die zum Erfolg führt. Fragen der Vertraulichkeit oder auch Schweigepflicht gegenüber Dritten (Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Anwälten) werden u. a. angesprochen.

MPU §70-Kurse zur Wiederherstellung
der Fahreignung nach der MPU

Das MPU-Gutachten kann die Empfehlung zur Teilnahme an einem "Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 FeV" aussprechen. Ein Gutachter hat somit eine Nachschulung empfohlen, um den Führerschein wiederzuerlangen. Diese Kurse müssen jedoch gesetzliche Anforderungen erfüllen:

• Der Kurs muss mindestens 12 Std. dauern.
• Zwischen Beginn und Abschluß des Kurses müssen mindestens 3 Wochen liegen.
• Die vorgeschriebene Teilnehmerzahl liegt zwischen 4 und 12 Personen.
• Es müssen mindestens 4 Kurssitzungen stattfinden.

In einem derartigen Kurs sollen die Ursachen, die den Führerschein-Entzug verursachten, näher erläutert werden. Er soll helfen, bestimmte Einstellungen zu verändern und neue Verhaltensweisen auch zukünftig beizubehalten. Der Kursleiter stellt nur ein Zertifikat über eine erfolgreiche Teilnahme aus, wenn grundlegende Spielregeln eingehalten wurden:

• Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen
• Aktive Mitarbeit im Kurs
• Offenheit und Zugänglichkeit bzgl. des früheren Fehlverhaltens
• Vertrauenswürdigkeit

Reformierung der Fahrerlaubnisverordnung
ohne Führerscheinprüfung den Führerschein zurück

Am 29.07.2008 ist die Fahrerlaubnisverordnung geändert worden. Seit dem muss der Führerschein nicht mehr neu erworben werden, auch dann nicht, wenn der Fahrerlaubnisentzug länger als 24 Monate zurückliegt. Durch die Reformierung der Fahrerlaubnisverordnung muss lediglich ein positives Gutachten beigebracht werden! Nach einem positiven Gutachten kann die Fahrerlaubnis direkt wieder erteilt werden.

MPU Beratung

Anzeigen

MPU_beratung

Grundlagen der MPU

§ 2 Straßenverkehrsgesetz regelt die Erteilung der Fahrerlaubnis, § 3 StVG die Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss vorgegebenen Anforderungen (zum Beispiel das Mindestalter zum Führen von Kraftfahrzeugen) genügen. Geeignet ist derjenige, welcher die notwendigen körperlichen und auch geistigen Anforderungen erfüllt, oder nicht erheblich oder wiederholte Male gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen, oder auch Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG). Begründen Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel Bedenken gegen die Eignung, kann bzw. muss die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein MPU-Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird (§ 2 Abs. 8 StVG).


Bei der Feststellung, dass eine Person nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis (unter anderem EU-Führerschein) wird das Recht aberkannt von der Fahrerlaubnis (EU-Führerschein etc.) Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 StVG).


Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

ist durch § 6 StVG dazu ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch MPU-Gutachten als auch die Feststellung, wie auch die Überprüfung durch die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde zu regeln. Die diesbezüglichen Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) detailliert in § 11, § 13  und § 14  beschrieben. Auf Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde MPU-Gutachten ein und legt dabei die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung durch die Begutachtungsstelle für Fahreignung fest. Die Auswahl der Begutachtungsstelle erfolgt durch den Betroffenen.


Wir beraten Sie gerne!

Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin, damit wir in Ruhe alle Fragen klären können!

LKW mietfahrer