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Grundsätzlich kann jeder EU-Büger in jedem EU Land eine Fahrerlaubnis erwerben. Diese gilt natürlich auch in der BRD. Sollten jedoch in Deutschland Eignungsmängel im Raum stehen, und/oder die Fahrerlaubnis nicht rechtskonform erwoben sein, erlischt die Gültigkeit.
Beim Führerscheinerwerb gilt das Wohnsitzprinzip, d.h ein EU-Bürger kann eine Fahrerlaubnis nur dort erwerben, wo er seinen Wohnsitz unterhält. Der Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person mindestens 185 Tage im Jahr angemeldet ist.
Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis kann bereits vorliegen, wenn sich aufgrund von Angaben in der ausgestellten Fahrerlaubnis ergibt, dass er zum Zeitpunkt der Ausstellung keinen Wohnsitz im EU-Ausstellerstaat hatte. Bei Unstimmigkeiten werden regelmäßig Wohnsitzüberprüfungen vorgenommen. Laut Rechtsprechung des EuGH muss eine Fahrerlaubnis, welche im EU-Ausland erteilt wurde, von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde nicht anerkannt werden! Dies gilt auch, wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist erworben wurde. Wer in Deutschland von einer derartigen Fahrerlaubnis gebraucht macht, kann sich somit strafbar machen!
Mit Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie zum 19.01.2009ergibt sich eine weitere Einschränkung. Demnach berechtigt ein EU-Führerschein nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland, wenn die deutsche Fahrerlaubnis entzogen ist und die Eignungsmängel, welche zum Entzug der Fahrerlaubnis führten, nicht aufgehoben sind.
Nach aktueller deutscher Gesetzeslage können Bürger des Landes, die nach deutschem Recht ein positives MPU-Gutachten beibringen müssen, diese Untersuchung nicht umgehen, indem sie zum Zweck des Führerscheinerwerbs in einen anderen EU-Staat ausweichen.
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