EU Fahrerlaubnis
Ab dem 19.01.2009 kann Ihnen kein Anbieter den Erhalt der Fahrerlaubnis aus einem anderem EU Mitgliedsstaat garantieren, weil die Behörden Ihnen den Führerschein auch nach bestandener Prüfung nicht mehr aushändigen werden.
Auch dann nicht, wenn Ihnen Vermittler etwas anderes versprechen. Selbst, wenn Ihnen eine Fahrerlaubnis nach dem 19.01.2009 ausgehändigt wird, so wird diese in Deutschland durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung für ungültig erklärt, so die Absicht der deutschen Behörden. |
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Wir ermöglichten schon vielen hundert Kunden die Wiedererlangung als auch die Führerschein Umschreibung einer rechtsgültigen EU Fahrerlaubnis.
Wir garantierten unseren Kunden ein hohes Maß an Sicherheit zu Ihrem PKW oder Motorrad-LKW-Führerschein nach der Sperrfrist. Dabei wurde die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt, welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheins war.
wurde unsere Firma von mehr und mehr Rechtsanwälten empfohlen, denn nur die Einhaltung und Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder machte den Führerscheinerwerb möglich.
Eine ausländische Fahrerlaubnis ohne Wohnsitz, sowie in der Sperrfrist erworben, wird nicht anerkannt!
Der Führerschein-Tourismus wurde durch den Europäischen Gerichtshof eingeschränkt. Unter bestimmten Bedingungen müssen deutsche Behörden einen Führerschein anerkennen, erklärten in Luxemburg die Richter. Durch die Einbindung der 3. Führerscheinrichtlinie in die deutsche Fahrerlaubnisverordung wird faktisch der Führerscheintourismus ab dem 19.01.2009 für Personen mit deutschen Wohnsitz und mit Eignungszweifeln wegen Alkohol, Punkten, Straftaten oder Drogen verhindert. Einen Führerschein umschreiben kann man jedoch noch selbst nach Inkrafttreten der 3. Führerscheinrichtlinie.
Fahrerlaubnis Streitfall
Im Streitfall ging es um deutsche Bürger, die ihren Führerschein hierzulande wegen Fahren´s unter Drogeneinfluss bzw. Fahren unter Alkoholeinfluss verloren hatten. Die MPU Untersuchung wurde umgangen und ein Führerschein aus einem anderen EU Land erworben. Diese Umgehung war laut EUGH legal, sofern die Rechtsvorschriften eingehalten wurden. |
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